Sensibles Thema: Strahlenschutz
Ob in der Qualitätssicherung oder in der Sicherheitstechnik: Durchleuchtung mit Hilfe von Röntgenstrahlen ist gefragter denn je. So ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, auch in diesem Bereich für unsere Kunden Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb verfügen wir über einen Strahlenschutzbeauftragten im technischen Bereich gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung für die Fachkundegruppe R3.
Dies betrifft:
- nicht-medizinische Röntgeneinrichtungen
- Hochschutzgeräte
- Röntgeneinrichtungen, die in Konstruktion und Eigenschaft Hochschutz- bzw. Vollschutzgeräten entsprechen
- Störstrahler (soweit sie nicht unter Elektronenbeschleuniger fallen)
- Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen
Downloads
Wir haben für Sie Unfallanzeigen und Baustellenkoordination zum Downloaden bereitgestellt