Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Wir übernehmen für Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (§ 3, Abs. 1, Baustellenverordnung):
SiGe-Koordination während der Planungsphase:
- Beratung bei der Objektplanung, um Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern, die auf der Baustelle und bei späteren Bauunterhaltungsarbeiten tätig sind, auszuschließen (§ 2, Abs. 1, BauStellV)
- Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (§ 2, Abs. 3, BauStellV).
- Mitwirken beim Festlegen und Ausschreiben von Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen (RAB 32).
- Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (§ 3, Abs. 2, BauStellV)
- Erstellen der Vorankündigung nach § 2, Abs. 2 BauStellV für das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
SiGe-Koordination während der Ausführungsphase:
- Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (§ 3, Abs. 3, BauStellV)
- Durchführung sicherheitstechnischer Begehungen auf der Baustelle (§ 3, Abs. 3, BauStellV)
- Erstellen der notwendigen Dokumentationen (Berichte).
- Überwachung der Anwendung der Sicherheitsvorschriften und sicherheitstechnischer Arbeitsanweisungen (§ 3, Abs. 3, BauStellV)
Ausführliche Informationen zur Baustellenkoordination finden Sie in unserem Download-Bereich.
Downloads
Wir haben für Sie Unfallanzeigen und Baustellenkoordination zum Downloaden bereitgestellt