Sicherheitsfachkraft
Auch in der Sicherheitstechnik passen wir unsere Leistungen Ihren Wünschen an. Gerne übernehmen wir für Sie die Regelbetreuung oder wir unterstützen Ihre firmeninternen Sicherheitsfachkräfte durch die Übernahme von Teilaufgaben.
Unser Betreuungsangebot setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
- Regelbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz - externe Sicherheitsfachkraft (§§ 5, 6 ASiG in Verbindung mit DGUV V2)
- Unterstützung interner Sicherheitsfachkräfte durch Übernahme der Rahmenkompetenz und/oder durch die Bearbeitung komplexer Einzelfragen (§ 6 ASiG und § 5 ArbSchG)
- Aufbau eines Arbeitsschutzsystems und Einarbeitung interner Sicherheitsfachkräfte
- Erstellen einer Gefährdungsdokumentation nach §§ 5,6 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- Sicherheitstechnische Beurteilung von Maschinen und Anlagen
- Erstellen maschinen- und/oder tätigkeitsbezogener Betriebsanweisungen (§§ 12, 14 ArbSchG, § 9 BetrSichV, § 4 DGUV V1)
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (§ 6 GefStoffV)
- Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen (§ 14 GefStoffV)
- Durchführung von Lärmmessungen
Sprechen Sie uns mit Ihren Wünschen einfach an. In einem unverbindlichen Gespräch können wir die Möglichkeiten und Grenzen verschiedener Betreuungsmodelle besprechen.
Downloads
Wir haben für Sie Unfallanzeigen und Baustellenkoordination zum Downloaden bereitgestellt