Sinnvolle Pflicht: Datenschutz
Beim Thema Datenschutz denken viele Unternehmer an unangenehme Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Und tatsächlich: Datenschutzbeauftragter, Datenaufbewahrungspflichten oder Datenschutzerklärungen haben Auswirkung auf die Arbeitsabläufe im Unternehmen.
Aber Datenschutz bedeutet auch, Know-how zu schützen. Angriffe von außen durch Phishing, Pharming oder Keylogging haben das einzige Ziel, Wissen abzuziehen und Angriffe von innen gefährden den Wettbewerbsvorsprung des Unternehmens: Mitarbeiter können die Daten einem Konkurrenten zugänglich machen oder das Know-how nutzen, um sich selbstständig zu machen.
Datenschutz muss in beide Richtungen funktionieren
Wir bieten Lösungen an und übernehmen für Sie:
- die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten((§ 4f BDSG; ab 25. Mai 2018 Artikel 37 DSGVO und § 38 BDSG))
- die Datenschutz-Schwachstellenanalyse in Ihrem Unternehmen
- die Maßnahmenbestimmung und deren Umsetzung,
- die Erstellung eines Datenschutzhandbuches mit allen erforderlichen Unterlagen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG / DSGVO) für ihr Unternehmen
- Gestaltung eines rechtskonformen Internetauftritts
- Durchführung von Datenschutzschulungen für die Mitarbeiter und Abteilungsleiter (§ 4g Abs. 1 Nr. 2, BDSG; ab 25. Mai 2018 Artikel 39 Satz 1 DSGVO)
- die Funktion einer Schlichtungsstelle und fungieren als Ansprechpartner für Ihre Anspruchsgruppen
Downloads
Wir haben für Sie Unfallanzeigen und Baustellenkoordination zum Downloaden bereitgestellt