Hohe Hürde: Immissionsschutz
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (4. BImSchV) ist eine hohe Hürde beim Anlagenbau. Der Grund: Für die Antragsunterlagen sind fächerübergreifende Kenntnisse erforderlich. Der Antragsteller muss verschiedene Vorschriften aus dem Arbeits- und Umweltschutz beachten. Deshalb sind Anlagenbetreiber, Anlagenhersteller und Architekten mit diesem Thema oft überfordert. Wer aber den Fragenkatalog des Landratsamtes nicht lückenlos und korrekt ausfüllt, muss mit ebenso ärgerlichen wie vermeidbaren Verzögerungen rechnen.
Durch unsere umfangreiche Erfahrung im Umgang mit behördlichen Genehmigungsverfahren, verfügen wir über genügend Know-how, um Ihre Antragsunterlagen sicher zusammenzustellen. So können Sie sich darauf verlassen, dass Sie termingerecht bauen und produzieren können.
Wir unterstützen Sie:
- bei der Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen (§§ 4, 19, 8, 8a, 16 BlmSchG)
- als Immissionsschutzbeauftragter (§§ 53, 54 BlmSchG; auf Anfrage)
Downloads
Wir haben für Sie Unfallanzeigen und Baustellenkoordination zum Downloaden bereitgestellt